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Uranmunition
fürs Friedensforum Febr. 2005/ Marion Küpker Sieben Siege in Urteilen
gegen Uranwaffen
Wir konnten sie noch nicht zwingen die
Wahrheit zu sagen, aber wir können sie zwingen immer offensichtlicher zu lügen!
Zum
ersten Mal seit Oktober 2003 wurden in Verfahren vor Tribunalen und Gerichten
gegen Uranwaffen Siege errungen. Damit wurde bereits ein Resolutionsziel der
Hamburger Uranwaffenkonferenz von Oktober 2003 und damit der internationalen
Anti-Uranwaffenbewegung erzielt, die die gemeinsame Unterstützung von
Tribunalen und Gerichtprozessen beinhaltet. Freispruch
für 19 Angeklagte in den USA Bereits am 17. Oktober 2003, zeitgleich mit der
Welturanwaffenkonferenz in Hamburg, befanden die sechs Geschworenen in
Minneapolis, dass das humanitäre Völkerrecht höher zu bewerten sei, als das
Recht zum Schutze des Privateigentums. Im April 2003, auf dem Höhepunkt des
letzten Irakkrieges, drangen 28 Zivilisten auf das Grundstück des
Welthauptquartiers des Konzerns „Alliant Tech Systems“ (ATK) ein und
unternahmen eine zivile Waffeninspektion. Die Eindringlinge erklärten, dass es
signifikante Beweise dafür gibt, dass die von ATK hergestellte Munition mit
Uran 238 (DU) verantwortlich sei für die eskalierenden Krebserkrankungen und
Geburtsdefekte unter der Zivilbevölkerung des Südiraks und den US-Truppen, die
im Golfkrieg gedient haben. Die Angeklagten benutzten erfolgreich Bestimmungen
zur US-Verfassung und des internationalen Völkerrechts, mit denen sie die
Illegalität dieser Waffen begründen. www.nukewatch.com Urteil
des Internationalen Tribunals in Tokio In Tokio fand im November 2003 ein Internationales Tribunal
zum Krieg gegen Afghanistan und den dort begangenen Kriegsverbrechen statt. Das
Richtergremium aus Anklägern und Verteidigung war international
zusammengesetzt, darunter die Professoren Osamu Niikura und Asaho Mizushima aus
Japan, Prof. Dr. R.I. Akroyd aus England, Prof. Peter Erlinger aus den USA und
Prof. Niloufer Bhagwat aus Indien. Deutschland war mit Gyoergy Szell als einem
der Ankläger vertreten. Das Tribunal sah es als erwiesen an, dass mindestens
600 Tonnen Uran in Waffen allein im Krieg gegen Afghanistan zum Einsatz kam und
verurteilte dieses als Kriegsverbrechen. Aufgrund ihrer verheerenden
Auswirkungen für die Zivilbevölkerung und die benachbarten Länder der Region
weit über die Kriegsgebiete hinaus, definiert das Tribunal diese Waffen als
Massenvernichtungswaffen. Die Verteidigung der USA hielt entgegen, dass es keine
Konvention gibt, die den Einsatz von Uranmunition und Uranwaffen verbieten. Dem
entgegnete das Tribunal, dass es für das Verhalten in Kriegen im
internationalen Völker-und Menschenrecht ausreichende und eindeutige Prinzipien
gibt, die solche Waffen verbieten. Es bezieht sich u. a. auf die Unterkommission
der UN Menschenrechtskommission, die festgestellt hat, dass ausreichende und
eindeutige Prinzipien im internationalen Völker-und Menschenrecht existieren,
die den Einsatz von Waffen nach bestimmten Kriterien verbieten (s. UN Dokument
E/CN.4/Sub.2/2002/38 vom 27. Juni 2002). Angesichts dieser Kriterien
sind u. a. Clusterbomben, sowie Munition und Waffen mit Uran die in Afghanistan
eingesetzt wurden, illegal und als Kriegsverbrechen einzustufen. www.mindfully.org/Reform/2004/Afghanistan-Criminal-Tribunal10mar04.htm Schottischer
Veteran erzielt Rente Am 4. Februar 2004 gewann der erste Veteran weltweit ein
Verfahren für seine Rente, indem der Zusammenhang seiner Erkrankung durch
DU-Verseuchung anerkannt wurde. Der Brite Kenny Duncan leidet seit der Reinigung
von Panzern im Jahre 1991 im Südirak an Atembeschwerden und Gelenkschmerzen.
Seine drei nach dem Kriegseinsatz geborenen Kinder leiden an ähnlichen
Symptomen: deformierte Zehen und Immunschwäche, wie sie bei irakischen Kindern
beobachtet wurden. Kenny Duncan war der Einzige von mehreren Veteranen, der sein
Verfahren gewann, da nur er an einer kostspieligen unabhängigen Studie, die
privat finanziert wurde, teilgenommen hatte. www.uni-kassel.de/fb10/frieden/
themen/DU-Geschosse/schott.html Familie
in Italien erhält Entschädigung Am 26. Juni 2004 erhielt die Familie eines Uranwaffenopfers
in Italien die weltweit zweite Entschädigung. Stefano Melone wurde ganz plötzlich
im Februar 2000 mit Krebs diagnostiziert. Im August 2000 wurde der Zusammenhang
seiner Krankheit mit seinem Militärdienst von der Militärkommission anerkannt,
woraufhin Stefano eine Rente beantragte. Leider verstarb er nach vielen
Operationen im November 2001 im Alter von nur 40 Jahren. Am 26. Juni 2004
veranlasste ein Gericht in Rom, dass das Verteidigungsministerium der Familie
500 000 Euro Entschädigung zu zahlen hat. Laut Gericht wurde Stefano’s Tod
„durch die Aussetzung von radioaktiven und krebserregenden Substanzen” während
seines Dienstes auf dem Balkan verursacht. www.peacelink.it
Untersuchung
in Großbritannien: Golfkriegssyndrom existiert!
Im Juli 2004 fand eine von dem hoch angesehenen
ehemaligen Richter Lord Lloyd von Berwick geleitete unabhängige Untersuchung über die Existenz des Golfkriegssyndroms statt. Dabei wurde aufgedeckt, dass
bereits vorhandene Studien vom Verteidigungsministerium bislang ignoriert wurden
und die Existenz dieses Syndroms durchweg geleugnet wurde.
Dabei gibt es „viele Gründe” dessen Existenz akzeptieren zu müssen. Die Kommission fordert, dass das Verteidigungsministerium einen
sofortigen Fond für Entschädigungszahlungen an Veteranen erstellen soll und muss und dass sie die Ergebnisse dieser Untersuchung
ohne Verzögerung anerkennen muss.
Der Bericht besagt außerdem, dass Kriegsveteranen zweimal so häufig an Gesundheitsproblemen leiden wie die Vertreter anderer
Berufe. Als
Ursachen dafür wird eine Kombination mehrerer Faktoren genannt: Pestizide, mit
denen die Zelte eingesprüht wurden, verschiedene Impfungen, Nervengase und eben
auch das Einatmen von Uranstaub („abgereichertes“ Uran).Es wurde akzeptiert, dass die Gründe hierfür in einer
Kombination: u. a. der Einatmung von Uranstaub („abgereichertes“ Uran),
verschiedene Impfungen, dem Einsprühen der Zelte mit Pestiziden und geringen
Nervengasen, liegen. Auch
wenn es weiterer Untersuchungen bedarf, muss das Verteidigungsministerium akzeptieren, dass die Erkrankungen Ergebnisse des Kriegseinsatzes im Golfkrieg 1991 sind. www.ngfa.com/files/downloads/public/gwii-statement.pdf Hiroshima:
Anhörung des ICTI
(International Criminal Tribunal for Iraq-
Welttribunal zu Irak (WTI))
Am 12. Dezember 2004 wurde in einem 14 seitigen Urteil der WTI Anhörung,
die im Oktober in Hiroshima stattfand, die US-Regierung für ihren Einsatz von
Uranwaffen im Angriffskrieg gegen den Irak im Jahr 2003 als Kriegsverbrecher für
schuldig befunden. Dieses ist eine Zwischenerklärung der Richter, da das
gemeinsame und endgültige Urteil der internationalen Tribunal- und Anhörungsserie
erst ab März 2005 in Istanbul (Türkei) bekannt gegeben wird. www.worldtribunal.org/Events/Hiroshima.htm Erneut
Freisprüche in den USA
Am 14. Dezember 2004 wurden zum zweiten Mal in einer Woche vier
Aktivisten (siehe Bild im Anschluss), die im Juli 2004 in das Alliant Tech Gelände
(ATK) eindrangen, von den Geschworenen des Hennepin Gerichtes freigesprochen.
Damit hat sich die Zahl der Freisprüche seit Oktober 2003 auf 27 erhöht.
Bereits 1997 wurden 79 Menschen vom Gericht für ihr Eindringen bei ATK für
unschuldig befunden, nachdem sie angaben, dass die dort produzierten Landminen
internationale Gesetze verletzen. In dem jetzigen Verfahren gaben die
Angeklagten an, dass ATK mit der Produktion von Uranwaffen gegen die Haager
Konvention, die Genfer Konvention und die Nürnberger Gesetze verstoßen. Zudem
geben diese Verträge jedem Individuum das Recht angemessene Aktionen zur
Verhinderung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
durchzuführen. Vier weitere Verfahren sind gegen ein weiteres Duzend von
Aktivisten anhängig. Mike Miles, einer der Verurteilten, sagt dazu: “Wir
hoffen die Verantwortlichen von ATK überzeugen zu können, dass sie die
Produktion dieser Waffen sofort einstellen müssen. Andererseits setzen sie und
ihre Angestellten sich der Gefahr aus, dass sie ähnlich wie bei IG Farben als
Kriegsverbrecher überführt werden können“. Der deutsche Konzern IG Farben,
produzierte das Gas, mit denen die Nazis Millionen von Zivilisten in den
Konzentrationslagern töteten. Die Angestellten von IG Farben wurden trotz der
Angabe, dass sie nur Regierungsverträge erfüllten, vom Nürnberger Tribunal
als Kriegsverbrecher verurteilt. www.nukewatch.com/du/20041220notguilty.html Britische
Verfahren gegen Honeywell verschoben
Das für Oktober 2003 geplante Verfahren vor dem Obersten Gericht in
London gegen den Konzern Honeywell durch den Briten Richard David wurde wegen
neuer Beweise auf April 2005 verlegt und auf 20 Verhandlungstage verlängert.
Richard hatte von 1985-1995 als Ingenieur und Maschinist für eine
Raumfahrtgesellschaft gearbeitet, die weltweit bekannt für die Herstellung von
Hubschraubern und anderen Industrieteilen ist. Erst in den letzten Jahren
entdeckte er, dass an seinem Arbeitsplatz ab 1966 Uranmetall als Ballast für
den Rotor der Hubschrauberflügel verwendet wurde. Durch zwei unabhängige
Studien, die privat finanziert wurden,
kann er seine DU-Verseuchung belegen. Sollte Richard
in dem Urteil ein Sieg erzielen, wird dieses ein weiterer Meilenstein im
Vorankommen unseres Kampf sein: es ist sicher das Ende der Illusion, dass DU nur
beim Militär in Betracht kommt. www.rcpbml.org.uk/wdie-03/d03-114.htm
Ziele
für das Jahr 2005/ 2006
Das kommende Jahr wird voraussichtlich das Jahr der unabhängigen
internationalen epidemiologischen Befragungen in der Zivilbevölkerung rund
um Atomprojekte, DU-Testgebiete, Produktionsanlagen und Unfallorte von
Uranwaffen. Die Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA) beteiligt sich
an der Organisierung dieser Befragungen in der BRD und dem Aufbau eines
„internationalen freien Instituts“. Für
weitere Informationen: GAAA c/o Marion Küpker, marion@motherearth.org, www.uranwaffenkonferenz.de |
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| Zuletzt geändert: 09.07.2006 | |||||||||||||||||||